FINANZIELLE ZUSCHÜSSE FÜR MUSIKER:INNEN IN NOTLAGE

Pressestelle mit Fingerspitzengefühl

In einer Pressemitteilung an die Lokalredaktionen macht die Kolpingstadt Kerpen auf das Hilfsprogramm der Bundesinitiative Musik aufmerksam. Und das ist gut so, denn der Antrag auf Unterstützung muss recht bald, nämlich schon bis zum 3. Februar 2021 um 18.00 Uhr, gestellt sein. Hier ist der Text:

Am 28. Januar geht das Hilfsprogramm für Musikerinnen und Musiker, die sich durch die Corona-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden, in die dritte Runde. Die Initiative Musik richtet sich mit dem Programm an professionelle in Deutschland lebende Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal sowie experimentelle und elektronische Musik und hat sich zum Ziel gesetzt, schnell und unbürokratisch zu helfen. Nachgewiesen werden müssen dafür mindestens fünf öffentliche, ausgefallene Konzerte zwischen dem 01. September 2020 und dem 28. Februar 2021.

Die Antragstellung erfolgt online in digitaler Form. Anträge können vom 28. Januar 2021, 10 Uhr, bis 3. Februar 2021, 18 Uhr, über das Antragsformular auf der Website der Initiative Musik eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Hilfsprogramm und das Antragsformular gibt es unter:

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